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Der Medicinische Richter

Quellenschnipsel: "Der Medicinische Richter" Johann Georg Hasenests stellt forensische Fälle vor. Die Bader treten dabei in höchst unterschiedlichen Rollen auf …

 

Der Medicinische Richter Oder Acta Physio-Medico Forensia Collegii Medici Onoldini

Titelblatt (Auszug) des Medicinischen Richters von Johann Georg Hasenest.

Casus 14. Periculosus Empiricus Balneator. EIn Bader als ein gefährlicher Medicaster.

Der Fall Nr. 14 in Band 1 des „Medicinischen Richters“ befasst sich mit einem Langenzenner Bader, der innerlich kurierte – laut Überschrift ein „gefährlicher Medicaster“, also Quacksalber.

In seinem mehrbändigen Werk "Der Medicinische Richter" stellt der Arzt Dr. Johann Georg Hasenest (1689–1771) forensische Fälle vor. In Protokollen und Sektionsberichten spiegeln sich die nach unklaren Todesfällen im Markgraftum Brandenburg-Ansbach auf Geheiß der Obrigkeit durchgeführten Untersuchungen. Die Bader treten dabei in zwei höchst unterschiedlichen Rollen auf: als Gutachter  – und als Beschuldigte!

So wurde ein Langenzenner Bader 1750 vom dortigen Stadtarzt angeklagt, er habe eine Bader[n] keinesweges erlaubte innerliche Cur bei einem Kind vorgenommen, das auch deshalb verstorben sei. Das Ansbacher Collegium medicum, ein mit Ärzten besetztes Gremium, bestätigte dies. Es stellte klar, dass es Badern an den nöthigen Wissenschafften mangelt, so daß ihre ganze …  Praxis interna nicht anders beschaffen ist, als wenn man Häußer bauen und doch vorher keinen Grund legen wollte. Die innere Medizin sollte also wie von alters her überliefert den studierten Ärzten vorbehalten sein.

Wie ein Blick in den „Medicinischen Richter“ verrät, gehörten dagegen Leichenbeschau und Sektionen zum unstrittigen Aufgabenspektrum der Bader, wenn auch soweit möglich in Anwesenheit eines Arztes. Nicht immer erfreute sich diese Aufgabe freilich großer Beliebtheit: Die Windsheimer Bader forderten 1726 beim Rat der Stadt eine bessere Bezahlung, weil bei den Sektionen die gebrauchende Instrumenta … ruiniret würden und bei den anderen Kunden ein Eckel ausgelöst werden könnte, ja wohl gar, daß Solche … sich anderstwo bedienen laßen.

Übrigens entstammte Johann Georg Hasenest selbst einer Windsheimer Baderfamilie. Doch trat er nicht in die Fußstapfen von Vater und Stiefvater: Er studierte Medizin in Altdorf, wurde Arzt in Windsheim und Neustadt, später gar Leibarzt am Ansbacher Markgrafenhof. Diesen Schritt zum Medizinstudium wagten im 18. und 19. Jahrhundert viele Badersöhne – nicht zuletzt eine Folge des wachsenden Drucks auf den Berufsstand der Bader durch die akademische Medizin.

 

Quellen und Literatur

Johann Georg Hasenest: Der medicinische Richter oder Acta physico-medico forensia collegii medici Onoldini. Band 1. Ansbach 1755, hier v.a. S. 100–119 (Casus XIV).

Stadtarchiv Windsheim, Signatur B 499 a/b („Fasciculus Actorum die allhiesigen Bader und Barbier betr.“)

Thurner, Annette Petra: Johann Georg Hasenest (1689–1771) und sein Werk „Der Medicinische Richter“. Univ. Diss. Erlangen-Nürnberg 2009.