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Nathaniel Gabriel Weisbart

Die ehemalige Synagoge aus Allersheim wurde den Rabbinern des Ortes von der Gemeinde als Wohnraum zur Verfügung gestellt. Weisbart verbrachte hier rund vierzig Jahre (Foto: Fränkisches Freilandmuseum/Dieter Gottschalk)

In der Geschichte der ehemaligen jüdischen Gemeinde Allersheim nimmt der ehemalige Rabbiner Nathaniel Gabriel Weisbart als langjähriger und letzter uns bekannter Rabbiner des Ortes eine besondere Stellung ein. Vierzig Jahre lang wirkte er dort, von 1828 bis zu seinem Tod im Jahr 1868, und bewohnte zeitlebens die Synagoge.

Geboren wurde Weisbart 1788 in Schweinshaupten. Wie schon sein Vater ließ er sich zum Rabbiner ausbilden. Die ehemalige jüdische Gemeinde Allersheim beschäftigte ihn ab 1828 als so bezeichneten „Ortsrabbiner“. Dabei entstammt der Begriff „Ortsrabbiner“ dem bayerischen "Judenedikt" von 1813, welches vordergründig die Emanzipation der Juden förderte. Tatsächlich knüpfte es diese aber an erhebliche Einschränkungen. Für die Rabbiner bedeutete das Edikt zudem eine Neudefinition ihres Rollenbilds: Aus den Schrift- und Rechtsgelehrten wurden offiziell Geistliche. Der Begriff „Ortsrabbiner“ beschreibt damit den neuen „Typus“ des amtlich geprüften und bestätigten Rabbiners, der als einziger in der Synagoge „kirchliche“ Verrichtungen ausüben durfte und so plötzlich die Stellung des einzigen Kultpersonals innehatte (was Rabbiner vorher nicht waren). Gleichzeitig erfüllte Weisbart also noch wichtige kultische Aufgaben, wie die des Vorbeters und Friedhofsaufsehers. Zusätzlich übernahm Weisbart in Allersheim die vakante Stelle des jüdischen Religionslehrers, um seinen Lebensunterhalt zu verbessern. Später unterrichtete er auch die jüdischen Kinder in der Nachbargemeinde Bütthard in Religion und jüdischen Traditionen.

Sicherlich übte der Rabbiner eine bedeutende Autorität aus, eine hohe soziale Stellung hatte er aber wohl nicht inne. Der mehrfache Vater und wiederverheiratete Witwer hatte große Mühe, die für ihn so wichtigen Schulgelder einzutreiben. Vom Schulgeld für seine vielen schulpflichtigen Kinder konnte er sich wiederum nicht befreien lassen – egal, wie oft er bei den Behörden in dieser Sache vorstellig wurde. Im fehlte die nötige Ausbildung für den Elementarschulunterricht - seit 1804 waren auch jüdische Kinder zum Besuch der Elementarschule verpflichtet – und ihm fehlte außerdem die nötige Matrikel. Das bedeutet, dass er bis zum Schluss keine Heimatberechtigung hatte und kein Angehöriger der Gemeinde war. Bei der Matrikelgesetzgebung handelt es sich um eine der genannten Beschränkungen des "Judenedikts", wonach sich alle jüdischen Menschen in die sogenannte Matrikel eintragen mussten. Dies diente der Erfassung aller jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, um anschließend den Zuwachs der jüdischen Bevölkerung zu begrenzen bzw. zu verhindern.

Im November 1868 stirbt Weisbart schließlich im Alter von 80 Jahren an Fieber, bis zuletzt hatte er seine Aufgaben wahrgenommen. Er wird auf dem jüdischen Friedhof in Allersheim beerdigt. Seine Nachfolge als Religionslehrer und Friedhofsaufseher tritt sein Sohn an: Abraham Weisbart. Nach dem Tod von Nathaniel Weisbart wurde ein Nachruf in der Zeitschrift „Der Israelit“ veröffentlicht (vom 16. Dezember 1868), der die Tugenden des Rabbiners lobend hervorhebt. Dort heißt es:

„[…] Seine Person galt ihm nichts, Entbehrungen aller Art legte er sich auf: Seine Söhne […] und seine Kinder Alle in Gottesfurcht zu erziehen, […], das war seine Lebensaufgabe! […]“