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Fotoaufnahme vom Herbstfest. Im Fokus steht ein hölzerner Wagen voller Heu, der von zwei Männern und einer Frau abgeladen wird. Im Heu liegt ein kleiner Hund. Links im Hintergrund steht eine Scheune, rechts ist ein Teil der dampfbetriebenen Lokomobile erkennbar.

Veranstaltungen

Unser Jahresprogramm - tagesaktuell

Fotoaufnahme einer Führung im Garten des Jagdschlösschens aus Eyerlohe. Die Gruppe steht vor dem angelegten Blumenbeet. Es blühen unter anderen Staudenpfingstrosen, Mohn und Clematis. Hinter der Gruppe befindet sich das Schlösschen mit der geöffneten Tür.

Führungen

und weitere buchbare Angebote

Erwachsene: 7 €
Kinder unter 6 Jahren: frei
Ermäßigter Eintritt*: 6 €

Jahreskarte: 35 €, ermäßigt* 30 €

Familienkarte (2 Erw. u. minderjährige Kinder): 17 €
Teilfamilienkarte (1 Erw. u. minderjährige Kinder): 10 €

Familien-Jahreskarte (2 Erw. und minderjährige Kinder): 70 €

Gruppen ab 12 Personen: 6 € p. P.
Schulklassen, Kinder- u. Jugendgruppen: 3 € p. P., je 8 Kinder eine Begleitperson frei
KiGa/KiTa-Gruppen: KiGa/KiTa-Kinder frei, je 8 Kinder eine Begleitperson frei

Ermäßigter Eintritt: für Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienste, Schwerbehinderte und bei Anreise mit Öffentlichen Verkehrsmitteln (mit dem VGN und der Bahn AG) gegen Vorlage des Tickets.

Freier Eintritt: für Mitglieder von ICOM, Dt. Museumsbund, BVMP, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, Kinder unter 6 Jahren.

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Jahresmitgliedschaft im Förderverein

Kostenloser Eintritt & Zeitschrift

Alle Mitglieder erhalten das ganze Jahr über freien Eintritt ins Museumsgelände sowie den jährlich erscheinenden Zeitschriftenband "Franken unter einem Dach".

Jahresbeitrag für Familien: 38,00 €
Jahresbeitrag für Einzelpersonen: 28,00 €

Weiter Informationen zur Vereinsmitgliedschaft finden Sie auf folgender Unterseite: Förderverein Freilandmuseum.

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Erlebnisplatz

Spielen, Entdecken und Verweilen

Der Erlebnisplatz in der Baugruppe Süd (Altmühlfranken) lädt mit den Bereichen Hinter der Scheune und An der Obstwiese zum Verweilen, zum Erkunden und Spielen ein. Das Konzept basiert auf der Überlegung, dass man vor einigen Jahrzehnten auf dem Land weder Kinderzimmer noch Spielplätze mit genormten Spielgeräten kannte. Spiel- und Erlebnisräume boten vielmehr die Dorfstraße, Ecken und Nischen im heimischen Gehöft, die Scheune oder weiter draußen die Flur. Als Spielmaterialien dienten nicht vorgefertigte Spielsachen, sondern Dinge, die man gerade vorfand und einfach zum Spielgerät umfunktionierte – der Phantasie waren dabei keine Grenzen gesetzt. Diese Situation wird mit der Einrichtung der beiden Plätze nachempfunden: Hinter der Scheune laden Holzstapel, Leiterwagen und Schäferkarren zum Klettern und Erforschen ein. Der Pumpbrunnen bietet die Möglichkeit für Wasserspiele und versorgt den Matschbereich mit dem nötigen Nass. An der Obstwiese können ein Hochsitz, ein alter Lanz-Bulldog und ein Brückenwagen erobert werden. Kinder und Jugendliche sind vielleicht erst erstaunt, wenn sie unseren Erlebnisplatz aufsuchen. Aber es kommt – wie in früherer Zeit – eben darauf an, was man aus dem Vorgefundenen macht: Wenn dann ein Leiterwagen sich in ein Piratenschiff verwandelt oder ein Kleebock als Indianerzelt genutzt wird, ist das Konzept aufgegangen. 

Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie durch die Landesstelle für nichtstaatliche Museen in Bayern und durch den Förderverein Fränkisches Freilandmuseum e. V.

Gotteshaus-Knigge? Richtig benehmen in der Kirche...

In der Stube steht ein Spucknapf. Das ist ein kleiner Holzkasten. An dem Kasten ist ein langer Stiel.

Die Stube der Hirtenwohnung in der Schäferei aus Hambühl. Der Spucknapf gehörte zur originalen Einrichtung des letzten Gemeindeschäfers. (Foto: Tobias Tratz)

Das Schild ist hellbraun. Es hat einen schwarzen Rahmen. Auf dem Schild steht: Es wird gebeten, im Gotteshaus nicht auf den Boden zu spucken.

Verbotsschild aus dem Pfarrarchiv Ottenhofen (Markt Marktbergel, Lkr. Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim); aus Pappe mit einer Hängevorrichtung aus Metall und zusätzlich einer textilen Kordel versehen. Schenkung, im Museum seit 1993. (Foto: Claudia Berwind)

Ver- oder Gebote für den Kirchenraum haben eine sehr lange Tradition. Besonders seit es den evangelisch-lutherischen Gottesdienst mit viel Gemeindegesang und langen Predigten gibt, muss das „Kirchenvolk“ immer wieder darauf hingewiesen werden, wie man sich währenddessen im Gotteshaus zu verhalten hat.

Das Beispiel aus der Sammlung des Museums Kirche in Franken gibt ausdrücklich vor, dass man in der Kirche „nicht auf den Boden spucken darf“, worunter wohl auch ein Verbot des einst weit verbreiteten Tabakkauens zu verstehen war. Das sehr einfach gehaltene Verbotsschild aus Pappe stammt aus dem Pfarrarchiv in Ottenhofen. Allgemein ist bei derartigen Verboten davon auszugehen, dass sie nur ausgesprochen oder niedergeschrieben wurden, wenn sich ein solcher Vorfall tatsächlich öfter ereignet hat.

Man kann das Schild auch im Zusammenhang mit der am Ende des 19. Jahrhunderts anlaufenden Aufklärungskampagne über das Krankheitsbild der Tuberkulose sehen, damals allgemein auch bekannt als Schwindsucht. Nachdem 1882 Robert Koch den Tuberkulose-Erreger entdeckt hatte und man dadurch den Übertragungsweg der Krankheit über Aerosole nachvollziehen konnte, stellte man als erste Maßnahme zur Bekämpfung Spucknäpfe auf und hängte im öffentlichen Raum zahlreiche Spuckverbotstafeln auf. Ein solcher Spucknapf findet sich auch in der Stube der Schäferei aus Hambühl (Baugruppe Mainfranken-Frankenhöhe).

Ganz allgemein spiegelt das Schild den Widerwillen gegen eine abstoßende Unsitte, die früher auch vor Kirchentüren nicht Halt machte. Neben öffentlichkeitswirksam angebrachten Schildern wie diesem gibt es natürlich noch andere Quellen, aus denen wir auf solche Grenzüberschreitungen schließen können. Unzählige Beschwerden von Pfarrern und Dekanen über ihre Gemeindemitglieder sind in Kirchenakten erhalten. Es wurden regelmäßig Kirchenordnungen erlassen, und auch weltliche „Policey Ordnungen“ zeugen davon, wie man das Verhalten in der Kirche zu verbessern suchte.

In der jüngsten Zeit hat das Verbotswesen in den Kirchen pandemiebedingt eine ganz neue Dimension erreicht. Kein Abendmahl mehr, kein Singen, alle müssen Masken tragen, der Klingelbeutel muss im Schrank bleiben und grundsätzlich ist Abstand geboten. Viele neue (Verbots)Schilder sind wohl gerade in den letzten beiden Jahren in den Kirchen aufgehängt worden.


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