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Fotoaufnahme vom Herbstfest. Im Fokus steht ein hölzerner Wagen voller Heu, der von zwei Männern und einer Frau abgeladen wird. Im Heu liegt ein kleiner Hund. Links im Hintergrund steht eine Scheune, rechts ist ein Teil der dampfbetriebenen Lokomobile erkennbar.

Veranstaltungen

Unser Jahresprogramm - tagesaktuell

Fotoaufnahme einer Führung im Garten des Jagdschlösschens aus Eyerlohe. Die Gruppe steht vor dem angelegten Blumenbeet. Es blühen unter anderen Staudenpfingstrosen, Mohn und Clematis. Hinter der Gruppe befindet sich das Schlösschen mit der geöffneten Tür.

Führungen

und weitere buchbare Angebote

Erwachsene: 7 €
Kinder unter 6 Jahren: frei
Ermäßigter Eintritt*: 6 €

Jahreskarte: 35 €, ermäßigt* 30 €

Familienkarte (2 Erw. u. minderjährige Kinder): 17 €
Teilfamilienkarte (1 Erw. u. minderjährige Kinder): 10 €

Familien-Jahreskarte (2 Erw. und minderjährige Kinder): 70 €

Gruppen ab 12 Personen: 6 € p. P.
Schulklassen, Kinder- u. Jugendgruppen: 3 € p. P., je 8 Kinder eine Begleitperson frei
KiGa/KiTa-Gruppen: KiGa/KiTa-Kinder frei, je 8 Kinder eine Begleitperson frei

Ermäßigter Eintritt: für Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienste, Schwerbehinderte und bei Anreise mit Öffentlichen Verkehrsmitteln (mit dem VGN und der Bahn AG) gegen Vorlage des Tickets.

Freier Eintritt: für Mitglieder von ICOM, Dt. Museumsbund, BVMP, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, Kinder unter 6 Jahren.

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Jahresmitgliedschaft im Förderverein

Kostenloser Eintritt & Zeitschrift

Alle Mitglieder erhalten das ganze Jahr über freien Eintritt ins Museumsgelände sowie den jährlich erscheinenden Zeitschriftenband "Franken unter einem Dach".

Jahresbeitrag für Familien: 38,00 €
Jahresbeitrag für Einzelpersonen: 28,00 €

Weiter Informationen zur Vereinsmitgliedschaft finden Sie auf folgender Unterseite: Förderverein Freilandmuseum.

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Erlebnisplatz

Spielen, Entdecken und Verweilen

Der Erlebnisplatz in der Baugruppe Süd (Altmühlfranken) lädt mit den Bereichen Hinter der Scheune und An der Obstwiese zum Verweilen, zum Erkunden und Spielen ein. Das Konzept basiert auf der Überlegung, dass man vor einigen Jahrzehnten auf dem Land weder Kinderzimmer noch Spielplätze mit genormten Spielgeräten kannte. Spiel- und Erlebnisräume boten vielmehr die Dorfstraße, Ecken und Nischen im heimischen Gehöft, die Scheune oder weiter draußen die Flur. Als Spielmaterialien dienten nicht vorgefertigte Spielsachen, sondern Dinge, die man gerade vorfand und einfach zum Spielgerät umfunktionierte – der Phantasie waren dabei keine Grenzen gesetzt. Diese Situation wird mit der Einrichtung der beiden Plätze nachempfunden: Hinter der Scheune laden Holzstapel, Leiterwagen und Schäferkarren zum Klettern und Erforschen ein. Der Pumpbrunnen bietet die Möglichkeit für Wasserspiele und versorgt den Matschbereich mit dem nötigen Nass. An der Obstwiese können ein Hochsitz, ein alter Lanz-Bulldog und ein Brückenwagen erobert werden. Kinder und Jugendliche sind vielleicht erst erstaunt, wenn sie unseren Erlebnisplatz aufsuchen. Aber es kommt – wie in früherer Zeit – eben darauf an, was man aus dem Vorgefundenen macht: Wenn dann ein Leiterwagen sich in ein Piratenschiff verwandelt oder ein Kleebock als Indianerzelt genutzt wird, ist das Konzept aufgegangen. 

Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie durch die Landesstelle für nichtstaatliche Museen in Bayern und durch den Förderverein Fränkisches Freilandmuseum e. V.

Nathaniel Gabriel Weisbart

Die ehemalige Synagoge aus Allersheim wurde den Rabbinern des Ortes von der Gemeinde als Wohnraum zur Verfügung gestellt. Weisbart verbrachte hier rund vierzig Jahre (Foto: Fränkisches Freilandmuseum/Dieter Gottschalk)

In der Geschichte der ehemaligen jüdischen Gemeinde Allersheim nimmt der ehemalige Rabbiner Nathaniel Gabriel Weisbart als langjähriger und letzter uns bekannter Rabbiner des Ortes eine besondere Stellung ein. Vierzig Jahre lang wirkte er dort, von 1828 bis zu seinem Tod im Jahr 1868, und bewohnte zeitlebens die Synagoge.

Geboren wurde Weisbart 1788 in Schweinshaupten. Wie schon sein Vater ließ er sich zum Rabbiner ausbilden. Die ehemalige jüdische Gemeinde Allersheim beschäftigte ihn ab 1828 als so bezeichneten „Ortsrabbiner“. Dabei entstammt der Begriff „Ortsrabbiner“ dem bayerischen "Judenedikt" von 1813, welches vordergründig die Emanzipation der Juden förderte. Tatsächlich knüpfte es diese aber an erhebliche Einschränkungen. Für die Rabbiner bedeutete das Edikt zudem eine Neudefinition ihres Rollenbilds: Aus den Schrift- und Rechtsgelehrten wurden offiziell Geistliche. Der Begriff „Ortsrabbiner“ beschreibt damit den neuen „Typus“ des amtlich geprüften und bestätigten Rabbiners, der als einziger in der Synagoge „kirchliche“ Verrichtungen ausüben durfte und so plötzlich die Stellung des einzigen Kultpersonals innehatte (was Rabbiner vorher nicht waren). Gleichzeitig erfüllte Weisbart also noch wichtige kultische Aufgaben, wie die des Vorbeters und Friedhofsaufsehers. Zusätzlich übernahm Weisbart in Allersheim die vakante Stelle des jüdischen Religionslehrers, um seinen Lebensunterhalt zu verbessern. Später unterrichtete er auch die jüdischen Kinder in der Nachbargemeinde Bütthard in Religion und jüdischen Traditionen.

Sicherlich übte der Rabbiner eine bedeutende Autorität aus, eine hohe soziale Stellung hatte er aber wohl nicht inne. Der mehrfache Vater und wiederverheiratete Witwer hatte große Mühe, die für ihn so wichtigen Schulgelder einzutreiben. Vom Schulgeld für seine vielen schulpflichtigen Kinder konnte er sich wiederum nicht befreien lassen – egal, wie oft er bei den Behörden in dieser Sache vorstellig wurde. Im fehlte die nötige Ausbildung für den Elementarschulunterricht - seit 1804 waren auch jüdische Kinder zum Besuch der Elementarschule verpflichtet – und ihm fehlte außerdem die nötige Matrikel. Das bedeutet, dass er bis zum Schluss keine Heimatberechtigung hatte und kein Angehöriger der Gemeinde war. Bei der Matrikelgesetzgebung handelt es sich um eine der genannten Beschränkungen des "Judenedikts", wonach sich alle jüdischen Menschen in die sogenannte Matrikel eintragen mussten. Dies diente der Erfassung aller jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, um anschließend den Zuwachs der jüdischen Bevölkerung zu begrenzen bzw. zu verhindern.

Im November 1868 stirbt Weisbart schließlich im Alter von 80 Jahren an Fieber, bis zuletzt hatte er seine Aufgaben wahrgenommen. Er wird auf dem jüdischen Friedhof in Allersheim beerdigt. Seine Nachfolge als Religionslehrer und Friedhofsaufseher tritt sein Sohn an: Abraham Weisbart. Nach dem Tod von Nathaniel Weisbart wurde ein Nachruf in der Zeitschrift „Der Israelit“ veröffentlicht (vom 16. Dezember 1868), der die Tugenden des Rabbiners lobend hervorhebt. Dort heißt es:

„[…] Seine Person galt ihm nichts, Entbehrungen aller Art legte er sich auf: Seine Söhne […] und seine Kinder Alle in Gottesfurcht zu erziehen, […], das war seine Lebensaufgabe! […]“


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Erlebnisplatz