Erwachsene: 7 €
Kinder unter 6 Jahren: frei
Ermäßigter Eintritt*: 6 €
Jahreskarte: 35 €, ermäßigt* 30 €
Familienkarte (2 Erw. u. minderjährige Kinder): 17 €
Teilfamilienkarte (1 Erw. u. minderjährige Kinder): 10 €
Familien-Jahreskarte (2 Erw. und minderjährige Kinder): 70 €
Gruppen ab 12 Personen: 6 € p. P.
Schulklassen, Kinder- u. Jugendgruppen: 3 € p. P., je 8 Kinder eine Begleitperson frei
KiGa/KiTa-Gruppen: KiGa/KiTa-Kinder frei, je 8 Kinder eine Begleitperson frei
Ermäßigter Eintritt: für Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienste, Schwerbehinderte und bei Anreise mit Öffentlichen Verkehrsmitteln (mit dem VGN und der Bahn AG) gegen Vorlage des Tickets.
Freier Eintritt: für Mitglieder von ICOM, Dt. Museumsbund, BVMP, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, Kinder unter 6 Jahren.
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Jahresmitgliedschaft im Förderverein
Kostenloser Eintritt & Zeitschrift
Alle Mitglieder erhalten das ganze Jahr über freien Eintritt ins Museumsgelände sowie den jährlich erscheinenden Zeitschriftenband "Franken unter einem Dach".
Jahresbeitrag für Familien: 38,00 €
Jahresbeitrag für Einzelpersonen: 28,00 €
Weiter Informationen zur Vereinsmitgliedschaft finden Sie auf folgender Unterseite: Förderverein Freilandmuseum.
Jahresmitgliedschaft im Förderverein (Kopie 1)
Kostenloser Eintritt & Zeitschrift
Alle Mitglieder erhalten das ganze Jahr über freien Eintritt ins Museumsgelände sowie den jährlich erscheinenden Zeitschriftenband "Franken unter einem Dach".
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![FFM_Foerderlogos Abbildung der Logos bzw. Wappen von sechs Förderern. Gezeigt wird das Wappen des Freistaat Bayern, das der EU und die Logos von LEADER, Lokale Aktionsgruppe Aischgrund e.V., Fränkisches Freilandmuseum e.V. und Landesstelle für nichtstaatliche Museen in Bayern.](/fileadmin/bilder/Logos/Foerderlogos_II.jpg)
Erlebnisplatz
Spielen, Entdecken und Verweilen
Der Erlebnisplatz in der Baugruppe Süd (Altmühlfranken) lädt mit den Bereichen Hinter der Scheune und An der Obstwiese zum Verweilen, zum Erkunden und Spielen ein. Das Konzept basiert auf der Überlegung, dass man vor einigen Jahrzehnten auf dem Land weder Kinderzimmer noch Spielplätze mit genormten Spielgeräten kannte. Spiel- und Erlebnisräume boten vielmehr die Dorfstraße, Ecken und Nischen im heimischen Gehöft, die Scheune oder weiter draußen die Flur. Als Spielmaterialien dienten nicht vorgefertigte Spielsachen, sondern Dinge, die man gerade vorfand und einfach zum Spielgerät umfunktionierte – der Phantasie waren dabei keine Grenzen gesetzt. Diese Situation wird mit der Einrichtung der beiden Plätze nachempfunden: Hinter der Scheune laden Holzstapel, Leiterwagen und Schäferkarren zum Klettern und Erforschen ein. Der Pumpbrunnen bietet die Möglichkeit für Wasserspiele und versorgt den Matschbereich mit dem nötigen Nass. An der Obstwiese können ein Hochsitz, ein alter Lanz-Bulldog und ein Brückenwagen erobert werden. Kinder und Jugendliche sind vielleicht erst erstaunt, wenn sie unseren Erlebnisplatz aufsuchen. Aber es kommt – wie in früherer Zeit – eben darauf an, was man aus dem Vorgefundenen macht: Wenn dann ein Leiterwagen sich in ein Piratenschiff verwandelt oder ein Kleebock als Indianerzelt genutzt wird, ist das Konzept aufgegangen.
Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie durch die Landesstelle für nichtstaatliche Museen in Bayern und durch den Förderverein Fränkisches Freilandmuseum e. V.
Heiß und hell...
Wie anhand der Konstruktionsskizze deutlich wird, wurde die Lampe in einem Nebenschacht platziert, von wo das Licht in den Hauptofen zu den Backwaren fiel. Aus: B. Oberle: Patenantrag Backofen-Beleuchtungsapparat (Nr. 1210), Kaiserliches Patentamt, S. 3. (Repro: Franziska Beck)
Ungewöhnlich mag die Form dieser Lampe auf den ersten Blick erscheinen – dabei war sie im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts ein wichtiges Hilfsmittel, um den Innenraum eines Bäckereiofens auszuleuchten. Neben der Hauptöffnung des in die Wand gemauerten Ofens befand sich ein schmaler seitlicher Schacht oder eine Nische. Darin wurde die Lampe mit einem metallenen Gussmantel samt Glaseinsatz als zusätzlicher Schutz eingesetzt, um den Zustand der Backwaren zu kontrollieren. Durch die hohe Hitzeentwicklung während des Backvorgangs hätten sich ansonsten schädliche Dämpfe entwickelt, da sich das Petroleum in diesem Zeitraum aufgrund seines niedrigeren Flammpunkts noch leichter entzünden konnte. Gewöhnliche Öllampen oder dürres Holz dagegen erzeugten kein ausreichendes Licht.
Hergestellt wurde die Lampe von der Backofen-Fabrik Gebrüder Oberle Backofen- und Bäckereimaschinenfabrik aus Baden-Württemberg. Das Unternehmen fertigte seit seiner Gründung im Jahr 1872 Armaturen, Öfen sowie Ersatzteile für Bäckereien zur Herstellung von Back- und Konditoreiwaren.
Als Alternative zur in dieser Zeit gängigen Gasbeleuchtung ließ sich der Unternehmensgründer Baptist Oberle seinen „Backofen-Beleuchtungs-Apparat“ beim kaiserlichen Patentamt schützen. Mit dieser Konstruktion löste er zwei Probleme gleichzeitig: „Die Neuheit meines Beleuchtungs-Apparates schliesst [sic!] nun ebensowohl den luftdichten Verschluss an der Leuchtstelle, als auch eine schöne Beleuchtung mit Petroleum in sich.“ Diese Konstruktion lasse somit „Petroleum ebenso leicht und gefahrlos verwenden, als dies bei einer gewöhnlichen Zimmer-Petroleumlampe der Fall ist.“
Befüllt wurde die Lampe über eine Öffnung auf der Rückseite in der Nähe des Tragegriffs. Über dem Docht befanden sich ein Glaszylinder und ein Kamin aus Buntmetall. Die Leuchtkraft wurde durch einen Reflektor aus Aluminium oder Messing in Richtung des Backofens gelenkt. Schädliche Gase wurden über ein Rohr mit angelötetem Trichter am Petroleumbehälter sowie mithilfe eines Metallaufsatzes durch einen gemauerten Schacht vom Ofen abgeleitet. Glasschirm und Kamin fehlen allerdings bei unserem Objekt.
Quellen:
Baptist Oberle: Backofen-Beleuchtungs-Apparat (Nr. 1209). Kaiserliches Patentamt. 1877.
Baptist Oberle: Änderungen an dem Backofen-Beleuchtungsapparat von B. Oberle in Villingen (Nr. 1210). Kaiserliches Patentamt. 1877.