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Fotoaufnahme vom Herbstfest. Im Fokus steht ein hölzerner Wagen voller Heu, der von zwei Männern und einer Frau abgeladen wird. Im Heu liegt ein kleiner Hund. Links im Hintergrund steht eine Scheune, rechts ist ein Teil der dampfbetriebenen Lokomobile erkennbar.

Veranstaltungen

Unser Jahresprogramm - tagesaktuell

Fotoaufnahme einer Führung im Garten des Jagdschlösschens aus Eyerlohe. Die Gruppe steht vor dem angelegten Blumenbeet. Es blühen unter anderen Staudenpfingstrosen, Mohn und Clematis. Hinter der Gruppe befindet sich das Schlösschen mit der geöffneten Tür.

Führungen

und weitere buchbare Angebote

Erwachsene: 7 €
Kinder unter 6 Jahren: frei
Ermäßigter Eintritt*: 6 €

Jahreskarte: 35 €, ermäßigt* 30 €

Familienkarte (2 Erw. u. minderjährige Kinder): 17 €
Teilfamilienkarte (1 Erw. u. minderjährige Kinder): 10 €

Familien-Jahreskarte (2 Erw. und minderjährige Kinder): 70 €

Gruppen ab 12 Personen: 6 € p. P.
Schulklassen, Kinder- u. Jugendgruppen: 3 € p. P., je 8 Kinder eine Begleitperson frei
KiGa/KiTa-Gruppen: KiGa/KiTa-Kinder frei, je 8 Kinder eine Begleitperson frei

Ermäßigter Eintritt: für Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienste, Schwerbehinderte und bei Anreise mit Öffentlichen Verkehrsmitteln (mit dem VGN und der Bahn AG) gegen Vorlage des Tickets.

Freier Eintritt: für Mitglieder von ICOM, Dt. Museumsbund, BVMP, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, Kinder unter 6 Jahren.

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Jahresmitgliedschaft im Förderverein

Kostenloser Eintritt & Zeitschrift

Alle Mitglieder erhalten das ganze Jahr über freien Eintritt ins Museumsgelände sowie den jährlich erscheinenden Zeitschriftenband "Franken unter einem Dach".

Jahresbeitrag für Familien: 38,00 €
Jahresbeitrag für Einzelpersonen: 28,00 €

Weiter Informationen zur Vereinsmitgliedschaft finden Sie auf folgender Unterseite: Förderverein Freilandmuseum.

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Erlebnisplatz

Spielen, Entdecken und Verweilen

Der Erlebnisplatz in der Baugruppe Süd (Altmühlfranken) lädt mit den Bereichen Hinter der Scheune und An der Obstwiese zum Verweilen, zum Erkunden und Spielen ein. Das Konzept basiert auf der Überlegung, dass man vor einigen Jahrzehnten auf dem Land weder Kinderzimmer noch Spielplätze mit genormten Spielgeräten kannte. Spiel- und Erlebnisräume boten vielmehr die Dorfstraße, Ecken und Nischen im heimischen Gehöft, die Scheune oder weiter draußen die Flur. Als Spielmaterialien dienten nicht vorgefertigte Spielsachen, sondern Dinge, die man gerade vorfand und einfach zum Spielgerät umfunktionierte – der Phantasie waren dabei keine Grenzen gesetzt. Diese Situation wird mit der Einrichtung der beiden Plätze nachempfunden: Hinter der Scheune laden Holzstapel, Leiterwagen und Schäferkarren zum Klettern und Erforschen ein. Der Pumpbrunnen bietet die Möglichkeit für Wasserspiele und versorgt den Matschbereich mit dem nötigen Nass. An der Obstwiese können ein Hochsitz, ein alter Lanz-Bulldog und ein Brückenwagen erobert werden. Kinder und Jugendliche sind vielleicht erst erstaunt, wenn sie unseren Erlebnisplatz aufsuchen. Aber es kommt – wie in früherer Zeit – eben darauf an, was man aus dem Vorgefundenen macht: Wenn dann ein Leiterwagen sich in ein Piratenschiff verwandelt oder ein Kleebock als Indianerzelt genutzt wird, ist das Konzept aufgegangen. 

Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie durch die Landesstelle für nichtstaatliche Museen in Bayern und durch den Förderverein Fränkisches Freilandmuseum e. V.

Der Medicinische Richter

Quellenschnipsel: "Der Medicinische Richter" Johann Georg Hasenests stellt forensische Fälle vor. Die Bader treten dabei in höchst unterschiedlichen Rollen auf …

 

Der Medicinische Richter Oder Acta Physio-Medico Forensia Collegii Medici Onoldini

Titelblatt (Auszug) des Medicinischen Richters von Johann Georg Hasenest.

Casus 14. Periculosus Empiricus Balneator. EIn Bader als ein gefährlicher Medicaster.

Der Fall Nr. 14 in Band 1 des „Medicinischen Richters“ befasst sich mit einem Langenzenner Bader, der innerlich kurierte – laut Überschrift ein „gefährlicher Medicaster“, also Quacksalber.

In seinem mehrbändigen Werk "Der Medicinische Richter" stellt der Arzt Dr. Johann Georg Hasenest (1689–1771) forensische Fälle vor. In Protokollen und Sektionsberichten spiegeln sich die nach unklaren Todesfällen im Markgraftum Brandenburg-Ansbach auf Geheiß der Obrigkeit durchgeführten Untersuchungen. Die Bader treten dabei in zwei höchst unterschiedlichen Rollen auf: als Gutachter  – und als Beschuldigte!

So wurde ein Langenzenner Bader 1750 vom dortigen Stadtarzt angeklagt, er habe eine Bader[n] keinesweges erlaubte innerliche Cur bei einem Kind vorgenommen, das auch deshalb verstorben sei. Das Ansbacher Collegium medicum, ein mit Ärzten besetztes Gremium, bestätigte dies. Es stellte klar, dass es Badern an den nöthigen Wissenschafften mangelt, so daß ihre ganze …  Praxis interna nicht anders beschaffen ist, als wenn man Häußer bauen und doch vorher keinen Grund legen wollte. Die innere Medizin sollte also wie von alters her überliefert den studierten Ärzten vorbehalten sein.

Wie ein Blick in den „Medicinischen Richter“ verrät, gehörten dagegen Leichenbeschau und Sektionen zum unstrittigen Aufgabenspektrum der Bader, wenn auch soweit möglich in Anwesenheit eines Arztes. Nicht immer erfreute sich diese Aufgabe freilich großer Beliebtheit: Die Windsheimer Bader forderten 1726 beim Rat der Stadt eine bessere Bezahlung, weil bei den Sektionen die gebrauchende Instrumenta … ruiniret würden und bei den anderen Kunden ein Eckel ausgelöst werden könnte, ja wohl gar, daß Solche … sich anderstwo bedienen laßen.

Übrigens entstammte Johann Georg Hasenest selbst einer Windsheimer Baderfamilie. Doch trat er nicht in die Fußstapfen von Vater und Stiefvater: Er studierte Medizin in Altdorf, wurde Arzt in Windsheim und Neustadt, später gar Leibarzt am Ansbacher Markgrafenhof. Diesen Schritt zum Medizinstudium wagten im 18. und 19. Jahrhundert viele Badersöhne – nicht zuletzt eine Folge des wachsenden Drucks auf den Berufsstand der Bader durch die akademische Medizin.

 

Quellen und Literatur

Johann Georg Hasenest: Der medicinische Richter oder Acta physico-medico forensia collegii medici Onoldini. Band 1. Ansbach 1755, hier v.a. S. 100–119 (Casus XIV).

Stadtarchiv Windsheim, Signatur B 499 a/b („Fasciculus Actorum die allhiesigen Bader und Barbier betr.“)

Thurner, Annette Petra: Johann Georg Hasenest (1689–1771) und sein Werk „Der Medicinische Richter“. Univ. Diss. Erlangen-Nürnberg 2009.


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