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Fotoaufnahme vom Herbstfest. Im Fokus steht ein hölzerner Wagen voller Heu, der von zwei Männern und einer Frau abgeladen wird. Im Heu liegt ein kleiner Hund. Links im Hintergrund steht eine Scheune, rechts ist ein Teil der dampfbetriebenen Lokomobile erkennbar.

Veranstaltungen

Unser Jahresprogramm - tagesaktuell

Fotoaufnahme einer Führung im Garten des Jagdschlösschens aus Eyerlohe. Die Gruppe steht vor dem angelegten Blumenbeet. Es blühen unter anderen Staudenpfingstrosen, Mohn und Clematis. Hinter der Gruppe befindet sich das Schlösschen mit der geöffneten Tür.

Führungen

und weitere buchbare Angebote

Erwachsene: 7 €
Kinder unter 6 Jahren: frei
Ermäßigter Eintritt*: 6 €

Jahreskarte: 35 €, ermäßigt* 30 €

Familienkarte (2 Erw. u. minderjährige Kinder): 17 €
Teilfamilienkarte (1 Erw. u. minderjährige Kinder): 10 €

Familien-Jahreskarte (2 Erw. und minderjährige Kinder): 70 €

Gruppen ab 12 Personen: 6 € p. P.
Schulklassen, Kinder- u. Jugendgruppen: 3 € p. P., je 8 Kinder eine Begleitperson frei
KiGa/KiTa-Gruppen: KiGa/KiTa-Kinder frei, je 8 Kinder eine Begleitperson frei

Ermäßigter Eintritt: für Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienste, Schwerbehinderte und bei Anreise mit Öffentlichen Verkehrsmitteln (mit dem VGN und der Bahn AG) gegen Vorlage des Tickets.

Freier Eintritt: für Mitglieder von ICOM, Dt. Museumsbund, BVMP, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, Kinder unter 6 Jahren.

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Kostenloser Eintritt & Zeitschrift

Alle Mitglieder erhalten das ganze Jahr über freien Eintritt ins Museumsgelände sowie den jährlich erscheinenden Zeitschriftenband "Franken unter einem Dach".

Jahresbeitrag für Familien: 38,00 €
Jahresbeitrag für Einzelpersonen: 28,00 €

Weiter Informationen zur Vereinsmitgliedschaft finden Sie auf folgender Unterseite: Förderverein Freilandmuseum.

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Erlebnisplatz

Spielen, Entdecken und Verweilen

Der Erlebnisplatz in der Baugruppe Süd (Altmühlfranken) lädt mit den Bereichen Hinter der Scheune und An der Obstwiese zum Verweilen, zum Erkunden und Spielen ein. Das Konzept basiert auf der Überlegung, dass man vor einigen Jahrzehnten auf dem Land weder Kinderzimmer noch Spielplätze mit genormten Spielgeräten kannte. Spiel- und Erlebnisräume boten vielmehr die Dorfstraße, Ecken und Nischen im heimischen Gehöft, die Scheune oder weiter draußen die Flur. Als Spielmaterialien dienten nicht vorgefertigte Spielsachen, sondern Dinge, die man gerade vorfand und einfach zum Spielgerät umfunktionierte – der Phantasie waren dabei keine Grenzen gesetzt. Diese Situation wird mit der Einrichtung der beiden Plätze nachempfunden: Hinter der Scheune laden Holzstapel, Leiterwagen und Schäferkarren zum Klettern und Erforschen ein. Der Pumpbrunnen bietet die Möglichkeit für Wasserspiele und versorgt den Matschbereich mit dem nötigen Nass. An der Obstwiese können ein Hochsitz, ein alter Lanz-Bulldog und ein Brückenwagen erobert werden. Kinder und Jugendliche sind vielleicht erst erstaunt, wenn sie unseren Erlebnisplatz aufsuchen. Aber es kommt – wie in früherer Zeit – eben darauf an, was man aus dem Vorgefundenen macht: Wenn dann ein Leiterwagen sich in ein Piratenschiff verwandelt oder ein Kleebock als Indianerzelt genutzt wird, ist das Konzept aufgegangen. 

Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie durch die Landesstelle für nichtstaatliche Museen in Bayern und durch den Förderverein Fränkisches Freilandmuseum e. V.

ANSCHEL SECKEL FRIEDLEIN

Nach den Kaschrut dürfen nur Säugetiere, die sowohl Wiederkäuer sind als auch gespaltene Hufe haben, verzehrt werden. Das sind z. B. Rinder.

Schweine sind dagegen nicht koscher, das heißt „treife“. (Fotos: Fränkisches Freilandmuseum Bad Windsheim/Lisa Baluschek)

Anschel Seckel Friedlein wird etwa 1784 als Sohn von Ascher Anschel geboren (der Geburtsort ist leider unbekannt). Im Herbst 1817 bewirbt er sich um eine Matrikelstelle als Metzger in Allersheim, das Ansuchen wird von der Gemeinde Allersheim zunächst abgelehnt. Als Metzgermeister wird er 1822 schließlich zugelassen und 1824 in die sogenannten „Judenmatrikel“* aufgenommen. Seiner Bitte, eine Garküche betreiben zu dürfen, das ist eine sehr einfach gehaltene Gaststätte, wird allerdings nicht stattgegeben. Wenige Jahre darauf heiratet Anschel Seckel Friedlein 1827 seine Frau Klara Schülein aus Segnitz, die beiden bekommen drei Kinder.

Als jüdischer Metzger ist Anschel Seckel Friedlein für die jüdische Gemeinde Allersheim eine wichtige Institution. Bereits 1816 leben in Allersheim 331 Personen. Unter diesen beträgt der jüdische Bevölkerungsanteil circa 28% - die Nachfrage nach koscherem Fleisch ist daher wohl hoch. Als „koscher“ wird bezeichnet, was nach der Kaschrut zum Verzehr geeignet ist. Die „Kaschrut“ bezeichnet wiederum die jüdischen Speisevorschriften. Diese spielen im Leben der jüdischen Gemeinden eine wesentliche Rolle.

So dürfen nach der Kaschrut nur bestimmte Tiere gegessen werden, auch gibt es besondere Vorschriften zu ihrer Schlachtung, damit das Fleisch koscher bleibt. Diese rituelle Schlachtung heißt „Schächten“ beziehungsweise „Schechita“. Dabei wird das Tier mit einem Schnitt getötet, anschließend blutet es vollständig aus.

Seit Jahrhunderten darf die rituelle Schlachtung nur durch den „Schochet“, so heißt der speziell ausgebildete jüdische Schächter, und mit einem besonderen Schächtmesser ausgeführt werden. Daher sind der jüdische Metzger und der Schochet nicht identisch. Doch auch bei der Weiterverarbeitung des Fleischs müssen rituelle Vorschriften beachtet werden, zum Beispiel müssen Blutrückstände aufwendig entfernt werden.

Für die Versorgung der jüdischen Gemeinden auf dem Land mit koscherem Fleisch und die damit zusammenhängende Religionsausübung ist der jüdische Metzger neben dem Schochet also von besonderer Bedeutung. In Allersheim tritt Anschel Seckel Friedlein 1859 seine Stelle als jüdischer Metzger an seinen Sohn Anschel Anselm Friedlein ab. Er stirbt 1871 und wird in Allersheim begraben.

 

*Anm.: Das Matrikelgesetz findet sich im sogenannten "Judenedikt" von 1813. Demnach mussten sich alle jüdischen Menschen in die sogenannte Matrikel eintragen. In jedem Ort gab es nur eine begrenzte Anzahl an Matrikelstellen. Die Matrikelgesetzgebung diente der Erfassung aller jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger und der Kontrolle des Zuwachses der jüdischen Bevölkerung.

 

Mehr über Anschel Anselm Friedlein finden Sie hier https://freilandmuseum.de/entdecken/neuigkeiten-und-blogs/einzeleintrag/anschel-friedlein


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