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Biographien

ANSCHEL SECKEL FRIEDLEIN

Nach den Kaschrut dürfen nur Säugetiere, die sowohl Wiederkäuer sind als auch gespaltene Hufe haben, verzehrt werden. Das sind z. B. Rinder.

Schweine sind dagegen nicht koscher, das heißt „treife“. (Fotos: Fränkisches Freilandmuseum Bad Windsheim/Lisa Baluschek)

Anschel Seckel Friedlein wird etwa 1784 als Sohn von Ascher Anschel geboren (der Geburtsort ist leider unbekannt). Im Herbst 1817 bewirbt er sich um eine Matrikelstelle als Metzger in Allersheim, das Ansuchen wird von der Gemeinde Allersheim zunächst abgelehnt. Als Metzgermeister wird er 1822 schließlich zugelassen und 1824 in die sogenannten „Judenmatrikel“* aufgenommen. Seiner Bitte, eine Garküche betreiben zu dürfen, das ist eine sehr einfach gehaltene Gaststätte, wird allerdings nicht stattgegeben. Wenige Jahre darauf heiratet Anschel Seckel Friedlein 1827 seine Frau Klara Schülein aus Segnitz, die beiden bekommen drei Kinder.

Als jüdischer Metzger ist Anschel Seckel Friedlein für die jüdische Gemeinde Allersheim eine wichtige Institution. Bereits 1816 leben in Allersheim 331 Personen. Unter diesen beträgt der jüdische Bevölkerungsanteil circa 28% - die Nachfrage nach koscherem Fleisch ist daher wohl hoch. Als „koscher“ wird bezeichnet, was nach der Kaschrut zum Verzehr geeignet ist. Die „Kaschrut“ bezeichnet wiederum die jüdischen Speisevorschriften. Diese spielen im Leben der jüdischen Gemeinden eine wesentliche Rolle.

So dürfen nach der Kaschrut nur bestimmte Tiere gegessen werden, auch gibt es besondere Vorschriften zu ihrer Schlachtung, damit das Fleisch koscher bleibt. Diese rituelle Schlachtung heißt „Schächten“ beziehungsweise „Schechita“. Dabei wird das Tier mit einem Schnitt getötet, anschließend blutet es vollständig aus.

Seit Jahrhunderten darf die rituelle Schlachtung nur durch den „Schochet“, so heißt der speziell ausgebildete jüdische Schächter, und mit einem besonderen Schächtmesser ausgeführt werden. Daher sind der jüdische Metzger und der Schochet nicht identisch. Doch auch bei der Weiterverarbeitung des Fleischs müssen rituelle Vorschriften beachtet werden, zum Beispiel müssen Blutrückstände aufwendig entfernt werden.

Für die Versorgung der jüdischen Gemeinden auf dem Land mit koscherem Fleisch und die damit zusammenhängende Religionsausübung ist der jüdische Metzger neben dem Schochet also von besonderer Bedeutung. In Allersheim tritt Anschel Seckel Friedlein 1859 seine Stelle als jüdischer Metzger an seinen Sohn Anschel Anselm Friedlein ab. Er stirbt 1871 und wird in Allersheim begraben.

 

*Anm.: Das Matrikelgesetz findet sich im sogenannten "Judenedikt" von 1813. Demnach mussten sich alle jüdischen Menschen in die sogenannte Matrikel eintragen. In jedem Ort gab es nur eine begrenzte Anzahl an Matrikelstellen. Die Matrikelgesetzgebung diente der Erfassung aller jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger und der Kontrolle des Zuwachses der jüdischen Bevölkerung.

 

Mehr über Anschel Anselm Friedlein finden Sie hier https://freilandmuseum.de/entdecken/neuigkeiten-und-blogs/einzeleintrag/anschel-friedlein